Mit den offenen Grenzen in Europa ist der Warenverkehr einfacher geworden. Für den In- und Export von Waren innerhalb der Europäischen Union ist die Zollpflicht gefallen und hat den Handel stark vereinfacht. Anders sieht es für den internationalen Warenverkehr aus. Alle Produkte, die aus einem nicht EU-Staat eingeführt werden oder dorthin ausgeführt werden, müssen die Zollabwicklung durchlaufen.
Unabhängig davon, ob die Ware auf dem Seeweg, über Straße und Schiene oder als Luftfracht befördert wird, wird jede Lieferung vom Zoll geprüft. Für einen reibungslosen Handel auf internationaler Ebene ist die Einhaltung der Zollbestimmungen des jeweiligen Landes wichtig. Schon kleine Nachlässigkeiten und Unkenntnisse können zur Unterbrechung der Lieferkette führen. Die sorgfältige Recherche aller Bestimmungen ist zeitaufwändig und kann fehlerhaft sein. Dienstleister, die die Zollabwicklung für Unternehmen übernehmen, sind mit den Feinheiten im internationalen Warenverkehr vertraut und sichern eine reibungslose Abwicklung.
Die richtigen Dokumente auf den Weg bringen
Der Warenverkehr unabhängig von Herkunftsort und Zielland muss von unterschiedlichen Dokumenten begleitet werden. Die Unterlagen müssen mit dem Zeitpunkt der Zollabfertigung vom Unternehmen erstellt worden sein und für den Zoll zur Verfügung stehen. Zu diesen Dokumenten zählen die Handelsrechnung und je nach Warenwert die Anmeldung der Angabe über den Zollwert. Lieferbedingen, Wechselkurs, Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer und weitere Auskünfte sind für die Zollabwicklung von Bedeutung.
Je genauer und besser eine gewerbliche Lieferung deklariert ist, desto schneller kann der Zoll die Prüfung durchführen und die Sendung an den Empfänger weiterleiten. Unternehmen, die im internationalen Handel einen wenig Erfahrung haben, werden vom Umfang der notwendigen Dokument überrascht sein. Die Bedeutung erklärt sich zwar schnell, dennoch ist das Ausfüllen keine Selbstverständlichkeit. Verzögerung auf dem Versandweg können schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben und können durch eine fachkundige Vertretung vermieden werden.
Anmelder und Vertreter der Zollanmeldung
Nach geltendem Recht müssen internationale handelnde Unternehmen die Zollanmeldung nicht selbst einreichen. Unternehmen können einen Vertreter bestimmen, der sie in direkter oder indirekter Form unterstützt. Bei einer direkten Vertretung überträgt der Unternehmer die Vollmacht an eine Person oder Institution, die berechtigt ist, die Dokument für die Zollabwicklung zu erstellen. Der Händler hat damit die Sicherheit, dass seine zollrelevanten Papiere vollständig sind und seine Sendung die notwendige Transparenz in der Zollabwicklung zeigt. Dies sichert die zeitnahe Abwicklung bei der Einfuhr sowie bei dem Versand von zollrechtlich relevanten Waren.
Fulfillment Service für internationalen Warenverkehr bis zur Tür
Versand, Logistik und Zollabwicklung aus einer Hand bringt für Unternehmen viele Vorteile. Händler kümmern sich nur noch um das Kerngeschäft, das aus Einkauf und Verkauf besteht. Die internationale Logistik und den rechtssicheren Weg durch Zoll garantiert ein Dienstleister, dessen Fachleute auf diesem Terrain große Erfahrung vorzeigen können. Der weltweite Warenaustausch wird mit professioneller Unterstützung für Unternehmen ein barrierefreier Handelsraum.