Taktile Beschilderung: Inklusion im Unternehmen gekonnt umsetzen

0
1042
Nicht nur an Bahnhöfen sind taktile Leitstreifen in Kontrastfarben wichtig für die Orientierung. Foto: Irina Shatilova/shutterstock.com

Inklusion ist für Unternehmen ein wesentlicher Faktor – in jedem Bereich. Online wie offline ist es wichtig, möglichst alle Nutzergruppen anzusprechen und für eine möglichst große Barrierefreiheit zu sorgen. Eine taktile Beschilderung vor Ort sorgt dafür, dass Menschen sich leichter zurechtfinden. Das gilt selbstverständlich für Kundinnen und Kunden ebenso wie für Mitarbeitende. Worauf Unternehmen bei der Umsetzung achten müssen, erklärt dieser Beitrag.

Was ist taktile Beschilderung und wie trägt sie zur Inklusion bei?

Unter dem Oberbegriff „taktile Beschilderung“ werden vielseitige Maßnahmen zusammengefasst, die sehbehinderten und blinden Menschen die Orientierung erleichtern. So gibt es vielfältige Möglichkeiten, taktile Leitsysteme umzusetzen:

  • taktile Handlaufschilder mit Braille-Schrift
  • farblich abgehobene taktile Leitstreifen
  • taktile Aufsteller mit Braille-Schrift, farblich abgehobenen Markierungen und tastbaren Buchstaben
  • taktile Lagepläne
  • taktile Bodenindikatoren an Treppen und anderen Stufen
  • Durchlaufschutz an Glasfronten und -türen

Die Umsetzung einer taktilen Beschilderung erfüllt gleich mehrere Zwecke. Zum einen wächst die Sicherheit am Standort, da sich auch Menschen mit Sehbehinderung gut zurechtfinden und Gefahren minimiert werden. Zum anderen fühlen sich sowohl betroffene Kundinnen und Kunden als auch Mitarbeitende wohl, wenn sie sich ohne Hilfe in den Unternehmensräumlichkeiten bewegen können. Das fördert die Kunden- und die Mitarbeiterbindung.

DIN 18040 als Planungsgrundlage

Derzeit herrscht keine strenge Gesetzesgrundlage für die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen. Grundlage für das barrierefreie Bauen ist aber die DIN 18040. Diese Norm besagt, dass Barrierefreiheit stets nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ umgesetzt werden soll. Das bedeutet, dass Unternehmen mit ihren Maßnahmen zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten ansprechen sollen. Bei der taktilen Beschilderung trifft dies insofern zu, da taktile Systeme sowohl auf den Seh- als auch den Tastsinn abzielen.

Da keine Gesetze zum barrierefreie Bauen für Unternehmen vorliegen, besteht auch keine Vorgabe darüber, bis wann Unternehmen barrierefreie Einrichtungen geschaffen haben müssen. Allerdings besagt die Norm, dass bei Umbauten und Neubauten auf Barrierefreiheit zu achten ist. Wenn ein Unternehmen also Renovierungen oder Sanierungen vornimmt, muss dies mit einem barrierefreien Umbau einhergehen.

Das bietet den Vorteil, dass mehr Menschen sich selbstständig im Unternehmen bewegen können. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung trägt maßgeblich zu einem selbstbestimmten Leben bei. Zudem hilft sie, das Unternehmen für unter anderem Sehbehinderte attraktiver zu machen. Ziel der Inklusion sowie des barrierefreien Bauens ist es, alle Menschen zu inkludieren. Taktile Lagepläne und Co. helfen nicht nur Blinden, sondern gleichermaßen Menschen mit Sehbehinderung, Brillenträgern und Sehenden. Hier zeigt sich der Erfolg des Zwei-Sinne-Prinzips.

Wichtige Kriterien für eine erfolgreiche taktile Beschilderung

Laut DIN 18040 beeinflussen verschiedene Faktoren es, wie sinnvoll ein Leitobjekt ist. Für visuelle Leitobjekte sind das die Größe des Objekts, Form der Schrift, Anordnung, Abstand zum Leitobjekt, Kontraste (helle und dunkle Farben) sowie gute Belichtung des Objekts. Diese Faktoren sorgen dafür, dass ein Objekt gut erkennbar ist und auch Menschen mit Sehbehinderung alle Informationen erfassen können.

Bei der taktilen Beschilderung kommt es zusätzlich auf die taktile Wahrnehmung der Informationen an. Hier gibt es zwei wichtige Kriterien: Die Informationen sind gemäß DIN 18040 einerseits als Profilschrift, also erhabene Buchstaben und arabische Zahlen, sowie andererseits durch Blindenschrift zu vermitteln. So können Sehbehinderte und Blinde sie mit den Fingern oder Händen, mit dem Langstock oder unter Umständen gar mit den Füßen ertasten und wahrnehmen.

Werden diese Kriterien umgesetzt, handelt es sich laut der Norm um eine Barrierefreiheit nach dem Zwei-Sinne-Prinzip: Jeder Mensch kann die Informationen entweder visuell oder taktil wahrnehmen.

Im öffentlichen Raum verringern taktile Beschilderungen wie Bodenindikatoren die Unfallgefahr. Foto: Choc’art/shutterstock.com

Nachrüstung taktiler Beschilderung ist einfach

Es ist überraschend einfach möglich, eine taktile Beschilderung in Bestandsgebäuden nachzurüsten. Im Gegensatz zum rollstuhlgerechten Umbau von Türen, Durchgängen, Treppen und Ähnlichem lässt sich die taktile Beschilderung problemlos in Bestandsimmobilien integrieren. Vor allem Unternehmen, die sich im Vorfeld noch nicht intensiv mit dem barrierefreien Umbau ihres Firmengebäudes – im Besitz oder Eigentum – beschäftigt haben, holen sich hierfür einen Fachmann ins Boot.

Denn dieser kennt sowohl die entsprechende DIN als auch die spezifischen Anforderungen von Menschen mit Behinderung. So können die taktile Beschilderung – und andere barrierefreie Maßnahmen – gezielt umgesetzt werden. Von der Planung bis zur Installation der barrierefreien Maßnahmen ist er an der Seite des Unternehmens, behält Kosten und realistische Möglichkeiten im Blick und berät zu weitergehenden Maßnahmen.

In der Realität fallen regelmäßig halbherzige Versuche auf, taktile Beschilderungen umzusetzen. Leitstreifen sind dann beispielsweise taktil, verfügen aber oft in der Praxis nicht über eine kontrastierende farbliche Codierung. Oder Handläufe oder Leitstreifen enden im Nichts, sodass Sehbehinderte ratlos zurückgelassen werden. Schuld daran ist meist das Unwissen über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Ein professioneller Werbetechniker, der sich mit der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen auskennt, unterstützt hier gezielt. Er sorgt dafür, dass die taktile Beschilderung sinnvoll, kosteneffizient und hilfreich umgesetzt wird.