Arbeitsrecht: Wer ist der Profi für diese Fälle?

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Alexander Supertramp/shutterstock.com

Das Thema Arbeitsrecht ist ein weites Feld, das häufig im Personalbereich verankert wird. Das ist grundsätzlich möglich, wenn die rechtliche Expertise dort vorhanden ist und/oder wenn entsprechende Dokumentationen vorhanden sind, die eine rechtssichere Antwort auf Fragen des Arbeitsrechts ermöglichen. Kann eine Frage intern nicht rechtssicher geklärt werden, ist der Jurist gefragt.

Grundsätzlich gilt nämlich: Rechtliche Fragen zum Thema Arbeitsrecht stets mit Anwaltskanzlei klären. Das sorgt für eine rechtssichere Basis für das Unternehmen und die Angestellten. Welche Fragestellungen in diesen Bereich fallen und welchen Stellenwert sie haben, soll der folgende Beitrag klären.

Das Bundesministerium benennt sieben Themenbereiche des Arbeitsrechts

Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es diese sieben Themenbereiche, die direkt in die Kategorie Arbeitsrecht fallen. Einem stetigen Wandel unterworfen sind diese Themen vor allem mit Blick auf neue Gesetze und Rechte. Im Unternehmen muss zu diesen Themen zu jeder Zeit Rechtsklarheit herrschen. Einiges kann nach regelmäßigen Updates und Dokumentationen von und mit einer Anwaltskanzlei von der Personalabteilung übernommen werden; schwierige Einzelfälle müssen hingegen direkt mit den Anwälten geklärt oder an diese weitergegeben werden.

pixabay.com © Tumisu (CC0 Public Domain) | Abbildung 1: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner, wenn es um die vielen Facetten des Arbeitsrechts geht. Er bietet Unternehmen und Mitarbeitern die nötige Rechtssicherheit.

1. Mindestlohn

Geregelt ist der Mindestlohn im „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“. Seit dem 1. Januar 2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde steigen. Um sicherzustellen, dass die Bezahlung des Mindestlohns eingehalten wird, gilt (im Bereich der geringfügigen Beschäftigung) die sogenannte Dokumentationspflicht.

2. Tarifverträge

Das Ministerium ist einer der Akteure, der in Kooperation mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann. Darin sind auch Regelungen zur Feiertagsarbeit verankert.

3. Leiharbeit/Werkverträge

Um zu verhindern, dass Leiharbeiter und Mitarbeiter mit Werkverträgen missbraucht werden, gelten bestimmte Gesetze. Grundsätzlich jedoch wird die Arbeitnehmerüberlassung befürwortet, die Betriebe in Spitzenzeiten mit Mitarbeitern versorgt und jenen wiederum die Möglichkeit bietet, sich in der Praxis zu qualifizieren.

4. Betriebliche Mitbestimmung

In die Kategorie der betrieblichen Mitbestimmung fällt die Umsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Das wiederum besagt, dass in jedem Unternehmen mit mehr als fünf wahlberechtigten Angestellten ein Betriebsrat zu wählen ist.

5. Arbeitnehmerentsendung

Die Arbeitnehmerentsendung ist die Reaktion auf den Mangel an Fachkräften in Deutschland und infolgedessen die Aufnahme von ausländischen Mitarbeitern, die allerdings nach den deutschen Regeln erfolgen muss.

6. Teilzeit

Heutzutage gibt es zahlreiche Teilzeitmodelle, die es den Angestellten ermöglichen sollen, eine bessere Work-Life-Balance zu erwirken. Neu ist das Modell der Brückenteilzeit, das seit dem 1. Januar 2019 möglich ist und es Angestellten ermöglicht, temporär begrenzt in eine Teilzeitanstellung zu wechseln ohne das Recht zu verlieren, erneut in die alte Arbeitszeitregelung zurückzukehren.

7. Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Wer das Schlagwort der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hört, denkt zunächst an Teilzeitmodelle- und Homeoffice-Lösungen, die Eltern den Weg in die Berufstätigkeit ermöglichen. Darüber hinaus fällt aber auch die berufliche Auszeit in diesen Bereich, die berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch nehmen können.

pixabay.com © SPOTSOFLIGHT (CC0 Public Domain) | Abbildung 2: Es gibt zahlreiche Rechte und Pflichten, die in puncto Arbeitsrecht zu befolgen sind. Dabei gibt es einen Mix aus grundsätzlichen Rechten sowie aus aktuellen Bestimmungen oder Rechtsnovellen, die nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beherrschen kann.

Diesen Stellenwert hat das Arbeitsrecht in Deutschland

Um zu verstehen, welchen Stellenwert das Arbeitsrecht in Deutschland hat, hilft ein Blick in die Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit. In der Schublade der Urteilsverfahren lagen Anfang 2018 96 unerledigte Klagen und 320 eingereichte Klagen. 416 Klagen konnten erledigt werden. Dabei handelte es sich meist um Klagen, die von Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Gewerkschaften eingereicht wurden. Das Bundesarbeitsgericht benennt diese Rechtsgebiete, die im Jahr 2016 am häufigsten zu behandeln waren:

  • Es gingen 500 Fälle ein, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Fokus stand. Das machte im Jahr 2016 21,04 Prozent der Fälle aus, die eingereicht wurden.
  • Es gingen 352 Fälle ein, in denen es um das Tarifrecht ging. Das machte im Jahr 2016 14,82 Prozent der Fälle aus.
  • Es gingen 276 Fälle ein, in denen es um das Arbeitsentgelt ging. Das machte im Jahr 2016 11,62 Prozent der Fälle aus.
  • Es gingen 273 Fälle ein, in denen es um die Betriebsverfassung und die Personalvertretung ging. Das machte im Jahr 2016 11,49 Prozent der Fälle aus.
  • Es gingen 246 Fälle ein, in denen es um die Themenbereiche Vorruhestand und Altersteilzeit ging. Das machte im Jahr 2016 10,35 Prozent der Fälle aus.

Auch wenn es für diese Themenbereiche eine klare Handreichung und Handlungsanweisung im Betrieb gibt, so blieben allein im Jahr 2016 729 Fälle (30,68 Prozent), in denen es um „sonstige Themen“ ging. Und gerade in diesen Fällen ist eine enge Kooperation mit einem versierten Anwalt im Fachbereich Arbeitsrecht von Nöten, um einen möglichen Streitfall von Anfang an auf rechtssichere Beine zu stellen.