Als Privatversicherter zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Weder einfach noch unmöglich

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Die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung sind reizvoll. Zusatzleistungen und Behandlungsmöglichkeiten, die einem Kassenpatienten oft vorenthalten werden, sind attraktiv. Die zuvorkommende Behandlung in vielen Arztpraxen und das Einzelbettzimmer im Krankenhaus sind ein angenehmes Extra.

Arbeitnehmer, die schon in jungen Jahren das Gehaltsniveau erreiche, dass in den Zugang zu einer privaten Krankenkasse erlaubt, können den Leistungen und den niedrigen Mitgliedsbeiträgen nicht widerstehen. Die niedrigen Beitragssätze können nur deshalb angeboten werden, da mit zunehmenden Alter die Versicherungsbeiträge steigen. Ein einfacher Wechsel in die GKV ist jetzt so gut wie nicht mehr möglich. Nur unter bestimmten Bedingungen wird es Versicherungsnehmern gestattet, den gesetzlichen Service wieder in Anspruch zu nehmen.

Die gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Krankenkasse steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Der Beitragssatz richtet sich nach dem Einkommen und unter einem Jahreseinkommen von rund 65 000 € ist die gesetzliche Krankenkasse die einzige Option. Bei einem höheren Jahresgehalt dürfen Beschäftigte in eine private Krankenversicherung wechseln oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass niemand, der sich privat versichert hat, wieder zurückwechseln kann. Der Hintergrund liegt in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.

Beiträge für die gesetzlichen Kassen werden direkt von Arbeitgeber abgeführt und alle Beschäftigten tragen das System. Wer über den ganzen Zeitraum seines Arbeitslebens Beitrage in diesen sozialen Verbund eingezahlt hat, kann im Rentenalter auf eine medizinische Versorgung vertrauen, da die Kassen Altersrücklagen bilden. Wer nicht eingezahlt hat, hat auch keinen Anspruch auf die günstige medizinische Versorgung. Es gilt daher, dass Menschen, die Älter als 55 Jahre sind grundsätzlich nicht mehr wechseln dürfen. Jüngere Personen können nur unter ganz bestimmten Bedingungen wechseln.

Welche Rahmenbedingungen erlauben einen Wechsel?

Der sicherste Weg wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, führt über das Gehalt. Bis zur Altersgrenze von 55 Jahren kann die Absenkung des Jahresgehaltes unter die gesetzlichen Grenzen einen Wechsel erlauben. Zu bedenken gilt hier jedoch, dass Angestellte, die schon in jungen Jahren mehr als 65 000 € verdient haben, ihre Arbeitszeit drastisch senken müssen. Es reicht jedoch aus, wenn das Gehalt für nur ein Jahr gesenkt wird, um wieder versicherungspflichtig zu werden. Steigt das Gehalt danach wieder an, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse erwogen werden.

Das Arbeitsmodell der Brückenteilzeit ist für diesen Weg ein adäquates Angebot. Ein sehr elegante Lösung ist die Teilumwandlung des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge, in der das Gehalt gleichzeitig gut angelegt ist. Ein anderer Weg kann über die Familienversicherung führen. Ist der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung, so können zum Beispiel Partner mit einem geringen Einkommen in die Familienversicherung wechseln. Weitere Möglichkeiten sind sich von der Versicherungspflicht zu befreien, sich im europäischen Ausland zu versichern oder sich Arbeitslos zu melden.