Aufgrund von gesetzlichen Veränderungen, werden ab dem Finanzjahr 2018 höhere Nachforderungen des Finanzamtes zu erwarten sein. Der Grund hierfür liegt in der vom Gesetzgeber möglich gemachten Anpassung. Dieser wird begründet mit zu erwartenden höheren Einnahmen, also der Gewinnspanne.
Das heißt, das für Selbstständige die einen höheren Gewinn erwirtschaften, eine höhere Beitragsleistung zu erwarten sein wird. Die gute Nachricht lautet aber das Selbstständige über einen gewissen Gestaltungsspielraum bei dieser Neuregelung verfügen.
Neue Berechnungsgrundlagen für Selbstständige
Selbstständige, Unternehmer und freiberuflich Tätige die in einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich ab dem Jahr 2018 auf eine Neuregelung bezüglich ihrer Beitragshöhe einstellen. Der neue Gesetzesentwurf, der bereits 2017 vom Parlament genehmigt wurde, sieht vor, das die Beitragshöhe auch rückwirkend zur Anwendung gebracht wird.
Was ändert sich im Genauen
De facto, ändert sich die Bestimmungsgrundlage, welche ab 2018 nur noch mehr vorläufig bestimmt wird. Die endgültige, definitive Beitragshöhe errechnet sich in späterer Folge rückwirkend auf den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn eines Unternehmers. Wichtig zu wissen ist, das dies auch die Grundlage für das Folgejahr bestimmend ist.
In der Folge beutetet dies, das Versicherte bei denen sich die Geschäftszahlen positiver als im Vorjahr entwickeln, zum Teil mit recht hohen Nachzahlungen rechnen müssen. Um auf diese Gesetzesänderung nicht unvorbereitet zu stoßen, sollte man sich rechtzeitig gewisse Rücklagen schaffen, um nicht in Verzug mit den geforderten Beiträgen zu kommen. Selbstverständlich ist auch mit Rückzahlung zu rechnen.
Dies im Falle, das zum Beispiel ein Geschäftsrückgang zu verzeichnen ist. Besonders schwierig dürfte sich dabei die Situation jener Unternehmer abzeichnen, welche schwankende Einkünfte erzielen das die Planungssicherheit für die zu erwartenden Abgaben zur Versicherung, nicht mehr genau kalkulierbar sind.
Mögliche Lösungen für das Problem
Eine mögliche Lösung für das, für manchen anstehende Problem wäre, das Einkommen gezielt gesteuert werden. Daraus würde sich die Tatsache ergeben, das für das Folgejahr mit wesentlich niedrigeren Abgaben an die Kranken-und Pflegeversicherungen zu rechnen ist. Eine weitere Alternative besteht darin, das man sich auch mit dem Gedanken einer privaten Kranken-und Pflegeversicherung beschäftigt und solch eine abschließt. Eine genaue Eruierung mit dem Steuerberater sollte weiteren Aufschluss geben.